AGB Verkauf

1. Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen sind für alle – auch zukünftigen – Rechtsbeziehungen vertraglicher und nicht vertraglicher Art zwischen uns und dem Kunden maßgebend, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf hingewiesen wird Gegenbedingungen des Kunden heben die Gültigkeit der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht auf, auch wenn wir nicht ausdrücklich Widerspruch erheben Abweichende Vereinbarungen gelten nur wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschluß und sonstige Vereinbarungen. Insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen sowie technische Beratungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

 

2. Angebote und Lieferung
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
2.2 Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
2.3 Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Abs 22 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferfrist frei.
2.4 Von der Behinderung nach Abs 22 und der Unmöglichkeit nach Abs 23 werden wir den Käufer umgehend verständigen.
2.5 Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2.6 Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
2.7 Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

 

3. Preise
3.1 Die Berechnung erfolgt, sofern hierüber keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden zu den am Tage der Lieferung geltenden Nettopreisen zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Abreden über Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren ihre Wirksamkeit im Fall der Zahlungseinstellung des Käufers oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen ihn.

 

4. Zahlung
4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb der der auf den Rechnungen angegebenen Frist zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen..
4.2 Wir behalten uns vor, über die Vereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
4.3 Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährleistung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung – auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig stellen.
4.4 Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
4.5 Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu der Aufrechnung ist er nur berechtig, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

 

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

5.2 Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesem Zweck hat der Käufer ggf. Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren.

5.3 Der Käufer hat uns den Zutritt Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
5.4 Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Käufer.

 

6. Verpackung und Versand
6.1 Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung und Ersatzverpackung z.B. für unverpackt angelieferte Reparaturgeräte werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Für bestimmte, transportempfindliche Artikel wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und nach unverzüglicher, frachtfreier Rücksendung voll, bzw.teilweise gutgeschrieben.
6.2 Sämtliche Transportkosten ab Lager Hüntwangen gehen zu Lasten des Käufers. Sendungen bis 30 kg werden mit einem Paketdienst unserer Wahl, Sendungen ab 30 kg per Spedition verschickt.

 

7. Gefahrübergang
7.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder unser Lager verlässt. Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.

 

8. Gewährung und Haftung
8.1 Für alle Mängel unserer Lieferungen und Leistungen haften wir wie folgt: Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich schriftlich bei uns vor Verwendung oder Veräußerung der Ware geltend gemacht werden. 14 Kalendertage nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort gilt die Lieferung als einwandfrei übernommen. Nach Ablauf dieser Frist können nur noch versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nach Erhalt nicht zu finden sind, geltend gemacht werden durch im einzelnen schriftliche Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

8.2 Soweit nach diesen Geschäftsbedingungen Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen, sind wir nur verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreie Ware Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware zu liefern oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu gewähren. Weitergehende Ansprüche wie z.B. Ansprüche auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung), Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn, aus positiver Vertragsverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, wegen Folgeschäden oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, es sei denn, dieser Anspruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten. Schlagen Nachlieferungen oder Nachbesserungen endgültig fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrags besteht jedoch nicht, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist. Ferner wird keine Gewähr übernommen für Schäden die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montagen durch den Kunden oder Dritter, die ohne unsere Zustimmung vorgenommen werden, am Liefergegenstand entstehen.
8.3 Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat, den Kunden gegen Mangelfolgeschäden abzusichern.
8.4 Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.
8.5 Durch Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen.

 

9. Instandsetzung, Reparaturen
9.1 Eine Instandsetzung oder Reparatur erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mangelbericht vorliegt.
9.2 Bei mangelhafter Instandsetzung oder Reparatur sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ware zu beanstanden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.
9.3 Schadenersatzansprüche werden nur entsprechend anerkannt.

 

10. Entsorgung
10.1 Für die Entsorgung der bei kernfusion_design GmbH gekauften Geräte ist der Käufer selbst verantwortlich und trägt alle dafür anfallenden Kosten.

 

11. Sonstige Schadenersatzansprüche
11.1 Anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
12.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach/ZH, Schweiz.
12.2 Es findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen findet keine Anwendung.

 

13. Schlussbestimmung
13.1 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Hüntwangen, März 2015