1. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung resp. des Mietvertrages bestätigt der Mieter die Geräte mit oder ohne Installation bzw. Betreuung zu mieten. Alle Geräte wurden vor der Überlassung von kernfusion_design GmbH grüdlich geprüft und sind in funktionstüchtigem Zustand, was der Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Mieter ausdrücklich auf jegliche Forderungen verzichtet. Falls eine Leistung von kernfusion_design GmbH in irgend einer Form nicht den Erwartungen des Mieters entspricht, so ist er verpflichtet dies sofort zu melden; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nachträgliche Beschwerden können nicht akzeptiert werden.
2. Der Mieter verpflichtet sich zur schonenden Behandlung der ihm überlassenen Geräte während der ganzen Mietdauer. Er hat stets dafür besorgt zu sein, dass die Mietgegenstände ausreichend vom Publikum abgeschirmt werden und vor allem bei Open Air Veranstaltungen keinerlei Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Jede Veränderung an den Geräten ist streng untersagt. Die Kosten für eine entsprechende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands werden dem Mieter belastet.
3. Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung resp. des Mietvertrages, dass er alle gemieteten Gegenstände zum Neuwert gegen Elementar- und Vandalenschäden sowie gegen Einbruch- und Diebstahlschäden versichert hat. Der Mieter haftet vollumfänglich bei Beschädigung und/oder Verlust der Mietsache während der ganzen Mietdauer und zwar auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Einzig bei dem durch kernfusion_lichtdesign ausgeführten Transport ist die Mietsache gegen Transportschäden versichert.
4. Falls nicht anders offeriert, wird die Mietsache erst nach Erhalt der Anzahlung von 50% des Mietpreises definitiv reserviert. Die Anzahlung muss 30 Tage vor dem Mietbeginn oder falls der verbleibende Zeitraum kürzer ist, unmittelbar mit der Unterzeichnung des Mietvertrages in bar, per Bankcheck oder Banküerweisung beglichen werden. Andernfalls ist kernfusion_design GmbH ausdrücklich berechtigt, über die Mietsache oder Teile davon, zu verfügen. Der Restbetrag wird unmittelbar bei Abholung oder Lieferung der Mietsache zur Zahlung fällig. Nicht durch kernfusion_design GmbH zu vertretende Mehraufwendungen oder Wartezeiten bei begleiteten Vermietungen dürfen, auch bei Pauschalaufträgen, zu den vereinbarten Stundenansätzen nachbelastet werden. Der Mehraufwand bei Materialmieten und Dienstleistungen wird unmittelbar nach Mietende in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Abrechnung rein netto fällig. Ein Verrechnungsrecht wird ausdrücklich wegbedungen, und zwar auch für Gegenansprüche, die aus dem vorliegenden Verhältnis herrühren. Entgegen jeglicher anders lautender Bestimmung legt kernfusion_lichtdesign fest, welche Forderungen durch die Zahlung(en) des Bestellers erfüllt sind.
5. Nach Abschluss des Mietvertrags haftet der Mieter bei Annullation des Mietverhältnisses mit 100 % des Mietpreises, sofern die gemieteten Gegenstände nicht anderweitig vermietet werden können. Sollten die Gegenstände anderweitig vermietet werden können, haftet der Mieter für eine allfällige Differenz zum vereinbarten Mietpreis.
6. Der Mieter darf weder durch Verkauf, noch Abtretung, noch in anderer Weise über die im Eigentum von kernfusion_design GmbH stehenden Mietgegenstände verfügen. Sicherungsübereignung, Verpfändungen oder sonstige Belastungen der Mietsachen sind gegenüber kernfusion_design GmbH unwirksam. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutz des Eigentums von kernfusion_design GmbH oder Schäden, die durch Ausfall der Geräte, aus welchen Gründen auch immer, entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Das Entfernen oder Abdecken von Schriftzügen oder Logos an den gemieteten Gegenständen ist untersagt. Eine Untervermietung ist nicht zulässig.
7. Aufführungslizenzen, Konzessionen, Bewilligungen sowie SUISA-Gebühren und weitere Urheberrechte müssen vom Mieter auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung eingeholt und bezahlt werden.
8. Falls kernfusion_design GmbH dem Mieter die Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, auf Wunsch des Mieters oder durch Versäumnis des Abbaus, aus irgendwelchen Gründen, weiterhin überlässt, so kann der Mieter dadurch keinerlei Rechte ableiten, insbesondere nicht ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geltend machen. kernfusion_design GmbH hat in einem solchen Fall jederzeit das Recht, ohne Kündigungsfrist die Mietsache zurückzufordern, abzuholen oder abholen zu lassen. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
9. kernfusion_design GmbH übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, die im Zusammenhang mit den Geräten und Apparaturen entstehen. Eine Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auch von Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
10. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
11. Anwendbar ist Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach/ZH.
12. Die Erteilung eines Auftrages, resp. das Zustandekommen eines Mietvertrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber resp. den Mieter ein.
Hüntwangen, März 2015